Schwerpunkte sind:
- Analyse bestehender Versorgungsregelungen einschließlich der Berechnungen möglicher Kosten (z. B. Zusatzversorgung über die VBL)
- Gestaltung und Berechnung neuer Versorgungslösungen (Arbeitsrecht, Konzeption)
- Neugestaltung des Arbeitsrechts bei Betriebsübergängen und Umwandlungen
- Gestaltung der grundlegenden Verträge (Gesellschaftsvertrag)
- Nachfolgende Prozessführung mit Mitarbeitern und Versorgungswerken.